Interne Meldestelle & externe Ombudsperson

Nahtlose Integration für sichere und nutzerfreundliche Meldungen – Technische Lösungen und Rechtsaspekte in perfekter Symbiose.

  • Nahtlose Integration in wenigen Minuten
  • Schnell rechtssicher mit unserem Ombuds-Service
  • Hohe Sicherheit geht auch mit intuitiver Bedienung

Alles, was Sie für die
perfekte Umsetzung der Richtlinie
und darüber hinaus benötigen!

Fristenerinnerung

Lassen Sie sich benachrichtigen und verpassen Sie keine gesetzlichen Fristen mehr.

Mandantenfähigkeit

Sie arbeiten im Team? Richten Sie mehrere Fallbearbeiter ein.

Interne Kommunikation

Für bessere Zusammenarbeit - Sichere Kommunikation zwischen den Fallbearbeitern.

Vorlagen

Antworten leicht gemacht - Reagieren Sie schnell und effizient auf Meldungen.

Alternative Erfassung von Meldungen

Ihrem Compliance Manager wurde ein Hinweis zugetragen? Erfassen Sie ihn im Hinweisgebersystem.

Vertrauliche Fallbearbeitung

Besonderer Schutz der Meldungen durch ein mehrstufiges Freigabesystem.

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Gewissheit durch Sicherheit - Clientseitige E2EE schützt Ihre Daten und Meldungen vor unbefugten zugriffen Dritter.

Sprachnachrichten

Effizient und benutzerfreundlich - Meldungen über Sprachaufzeichnung einreichen.

Stets die beste Wahl

Anonym (wenn gewünscht)
2-Wege-Kommunikation
Revisionssicher
Verschlüsselt
Datenschutz
Gespräch
Briefkasten
E-Mail
Externe Ombudsperson von compentum

Unsere Lösung für Ihre Heraus­forderungen

Vertrauen Sie unseren Experten als Ihre verlässlichen Partner auf dem Weg zu positiven Veränderungen. Bei uns stehen Transparenz, Neutralität und Integrität an erster Stelle, um für Sie die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

Mehr erfahren
Abbildung mit folgenden Statements: Aussprache von Handlungsempfehlungen, Einholen weiterer Informationen, Stichhaltigkeitsprüfung von Hinweisen und Gewährleistung der Vertraulichkeit

Aktuelles aus dem
compentum Blog

Hinweisgeberschutzgesetz 2023 - Alles Wichtige zum neuen HinSchG-Gesetz

Deutschland hat – im Ergebnis verspätet – die Vorgaben der europäischen Richtlinie (RL 2019/1937/EU – „Whistleblower-RL“) zum Schutz von Hinweisgebern (engl. „whistleblower“) Ende Mai 2023 umgesetzt. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde am 02.06.2023 verkündet und ist überwiegend seit dem 02.07.2023 in Kraft.

10 Gründe für die Einführung einer internen Meldestelle

Warum Künstliche Intelligenz in Hinweisgebersoftware fehl am Platz ist