Das digitale Hinweisgebersystem
Sicher, nutzerfreundlich und schnell integriert. Auch mit externen Ombudspersonen.
compentum
Das digitale Hinweisgebersystem
Funktionen
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Vertrauliche Kommunikation
- Vertrauliches Einreichen von Hinweisen (optional)
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Fallbearbeitung mit Fristerinnerung
- Erhalten Sie Benachrichtigungen
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Mandantenfähig
- Einrichtung mehrerer Fallbearbeiter möglich
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Abgestuftes Rollen- und Rechtekonzept
- Schutz vor internen Verstößen
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Keine Registrierung nötig
- Hinweisgeber müssen sich nicht registrieren
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Vertrauliche Fallbearbeitung
- Besonderer Schutz durch mehrstuftiges Freigabesystem
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Interne Kommunikation
- Sicherer Dialog zwischen Fallbearbeitern
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Stets erreichbar
- Einreichen von Hinweisen zu jedem Zeitpunkt
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Ende-zu-Ende Verschlüsselung
- Clientseitige Ende-zu-Ende Verschlüsselung
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Zwei-Faktor-Authentifizierung
- Zweiter Faktor für zusätzliche Sicherheit
Flexibel aufgestellt
So kann compentum eingesetzt werden:
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Cloud
- Nutzen Sie unser digitales Hinweisgebersystem als internen Meldekanal. Eine Ombudsperson wird von Ihrem Unternehmen benannt.
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Ombudsservice
- Nutzen Sie compentum in Kombination mit unserem Ombudsservice. Unsere Rechtsanwälte helfen hier gerne weiter.
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Enterprise
- Die Enterpriselösung für große Unternehmen und Konzerne. Integrieren Sie unser digitales Hinweisgebersystem in Ihre IT-Infrastruktur.
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Partner
- Das compentum Partnersystem für Kanzleien und Verbände als Multiplikator.
Sicherheit
Rechtssicher und zuverlässig
Die Eckpfeiler unseres Sicherheitskonzepts.
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Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
- Kein Zugriff durch Dritte
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Hosting in Deutschland
- Ausfallsicheres Hosting mit ISO 27001 Zertifizierung
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DSGVO-Konforme Dokumentation
- Automatische Löschfunktion und Archivierung
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Keine Registrierung nötig
- Keine Speicherung von personenbezogenen Daten
Ombudsservice
Technik und Recht aus einer Hand.
Entlasten statt belasten
Unsere Rechtsanwälte bearbeiten eingegangene Hinweise für Sie und bilden die Schnittstelle zwischen Arbeitnehmer und Unternehmen.
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Ressourcen sparen und Kosten minimieren
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Gewährleistung der Vertraulichkeit
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Stichhaltigkeitsprüfung von Hinweisen
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Aussprache von Handlungsempfehlungen
Wie compentum Ihnen hilft
Bei compentum streben wir danach, Sie, Ihre Teammitglieder und Ihr Unternehmen dabei zu unterstützen, eine Unternehmenskultur geprägt von Transparenz und Loyalität zu etablieren.
Unsere Kernkompetenz liegt im Bereich der Softwareentwicklung, wobei wir besonderen Wert auf moderne Softwarearchitektur legen. Wir garantieren gleichzeitig erstklassigen Datenschutz und höchste Datensicherheit durch verantwortungsvolle Datenverwaltung.
Unser Expertenteam aus verschiedenen Fachbereichen arbeitet zusammen, um ganzheitliche Unternehmenslösungen bei der Umsetzung branchenübergreifender Projekte zu finden und umzusetzen.
FAQ
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Wie wird die Vertraulichkeit bei Hinweisgebersystemen gewährleistet? -
Was sind die Vorteile eines internen Hinweisgebersystems für das Unternehmen? -
Warum ist ein internes Hinweisgebersystem wichtig? -
Welche Arten von Verstößen können über ein internes Hinweisgebersystem gemeldet werden? -
Was ist ein internes Hinweisgebersystem? -
Wer kann Hinweise auf Verstöße melden? -
Benötige ich ein Hinweisgeberystem? -
Warum sollte ich eine externe Ombudsperson beauftragen? -
Was macht compentum anders?
Vertraulichkeit wird durch den Einsatz sicherer Technologien und die Beschränkung des Zugangs zu den gemeldeten Informationen sichergestellt. Nur autorisierte Personen haben Zugriff.
Vorteile sind die frühzeitige Erkennung von Problemen, die Möglichkeit zur Korrektur von Fehlverhalten, der Schutz des Unternehmens vor rechtlichen Konsequenzen und die Stärkung des Ethos der Organisation.
Ein internes Hinweisgebersystem fördert die Ethik, Transparenz und Compliance in Unternehmen, indem es Mitarbeitern eine sichere Möglichkeit bietet, Probleme zu melden, ohne Angst vor Repressalien zu haben. Es ermöglicht Mitarbeitern, Bedenken auszudrücken, bevor sie zu schwerwiegenden Problemen eskalieren.
Mitarbeiter können Verstöße gegen Unternehmensrichtlinien, ethische Verstöße, Korruption, Diskriminierung, Betrug, Diebstahl und andere unethische Handlungen melden.
Ein internes Hinweisgebersystem ist eine interne Einrichtung in Unternehmen, die es Mitarbeitern ermöglicht, vertraulich Informationen über ethisches Fehlverhalten, Gesetzesverstöße oder andere Probleme innerhalb des Unternehmens zu melden.
Das interne Meldesystem steht nicht nur Ihren Mitarbeitern zur Verfügung, sondern kann auch von Externen (Lieferanten, Vertretern etc.) genutzt werden.
Die Einführung eines Meldesystems mit mehr als 50 Mitarbeitern sowie Behörden und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern ist verpflichtend. Wenngleich eine Übergangsfrist für kleine Unternehmen gilt, ist dies die Chance ein Hinweisgebersystem in Ihrem Unternehmen zu etablieren. Gehen Sie einen wichtigen Schritt in Richtung Compliance, sorgen Sie für transparenz und fördern Sie eine positive Unternehmenskultur.
Vertraulichkeit und Schutz der Hinweisgeber steht an erster Stelle. Daher sollte die vom Unternehmen berufene Ombudsperson eine externe Anwältin bzw. ein Anwalt sein. Nur sie unterliegen einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht und verfügen über ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Technische Expertise trifft auf IT-Recht. Die Einführung eines internen Hinweisgebersystems ist mit viel Umsetzungsaufwand und Kosten verbunden. Mitarbeiter müssen geschult und Kommunikationswege zur Verfügung gestellt werden. Unsere externe Lösung für einen internen Meldeweg nimmt Ihnen diese Arbeit ab.
Immer informiert. Regelmäßig Neuigkeiten zum HinSchG.
Expertise die Sie begleitet.
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Patrick Grihn
CEO
Zertifizierter Datenschutzauditor (TÜV®), Sachverständiger für Datenschutz, Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
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Heiko Schöning
Head of Public Relations
Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht Betrieblicher Datenschutzbeauftragter (GDDcert. EU)
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Stefan Sander
Head of Legal Services
Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht Software-Systemingenieur Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
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Tim Pra-Mio
CTO
Produktentwickler und Softwareentwickler