Warum sollte jedes Unternehmen über ein Hinweisgebersystem verfügen?

Kurz gesagt, um Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Denn ein etabliertes Hinweisgebersystem und die Möglichkeit der internen Aufdeckung potenzieller Regelverstöße sind wesentlicher Bestandteile einer wirksamen Compliance-Struktur.

Durch das rechtzeitige Aufdecken von Verstößen erhöhen Sie Ihre Chancen, diese abzustellen und dabei die Kontrolle zu behalten. Je unkomplizierter und anonymer Hinweisgeber eine interne Meldung vornehmen kann, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, Missstände aufzudecken. Hierbei steht proaktives Handeln im Vordergrund. 

Treffen Hinweisgeber auf eine vertrauensfördernde Unternehmenskultur mit entsprechendem Meldekanal, wird ein erkannter Missstand bevorzugt intern gemeldet, anstatt sich an die Öffentlichkeit oder Behörden zu wenden.

Die Richtlinie

Unternehmen müssen den Schutz der Hinweisgeber sicherstellen und sind daher verpflichtet, geeignete Meldekanäle bereitzustellen. Denn mit der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes sind Hinweisgeber, die Missstände in ihrem Arbeitsumfeld melden, künftig geschützt. Sollte bei öffentlicher Bekanntmachung eines Missstandes kein interner Meldekanal vorhanden sein, drohen Strafen sowie ein erheblicher Schaden Ihrer Unternehmensreputation.

Was gilt es zu beachten?

Für große Unternehmen bereits verpflichtend

Unternehmen ab 250 Mitarbeiter sind bereits jetzt zur Einrichtung eines internen Meldekanals verpflichtet.

Übergangsphase

Für Unternehmen von 50 bis 249 Mitarbeitern gilt eine verlängerte Frist bis zum 17. Dezember 2023.

Was bereits gilt

Hinweisgeber können sich bereits jetzt auf die EU-Whistleblower-Richtlinie berufen.

Hinweisgebersystem

Mit einem Hinweisgebersystem können Sie bewussten Falschmeldungen vorbeugen und innerhalb des Unternehmens für mehr Transparenz sorgen.

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