Warum Konzerne handeln sollten.

Künftig wird es nicht mehr ausreichen eine zentrale Meldestelle auf Konzernebene einzurichten. Dies ist jedoch bislang vielfach gängige Praxis. Die Gründe für ein zentrales Hinweisgebersystem sind naheliegend. Hinweise können gebündelt entgegengenommen und gleichzeitig Personalressourcen geschont werden.
Konzernangehörige Gesellschaften bis 249 Mitarbeiter wird die Möglichkeit gegeben, Ressourcen für die Entgegennahme und anschließender Untersuchung von Hinweisen zu teilen. So reicht die Einrichtung eines regionalen Hinweisgebersystems bei einer Tochtergesellschaft, welches auch von mehreren Gesellschaften genutzt werden kann.
Für Tochtergesellschaften mit mehr als 250 Mitarbeitern gilt dies jedoch nicht. Hier ist es notwendig ein eigenes unabhängiges Meldesystem in die Unternehmensstruktur zu integrieren.
Die Richtlinie
Unternehmen müssen den Schutz der Hinweisgeber sicherstellen und sind daher verpflichtet geeignete Meldekanäle bereitzustellen. Denn mit der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes sind Hinweisgeber, die Missstände in Ihrem Arbeitsumfeld melden, künftig geschützt. Sollte bei öffentlicher Bekanntmachung eines Misstandes, kein interner Meldekanal vorhanden sein, drohen Strafen sowie ein erheblicher Schaden Ihrer Unternehmensreputation.
Was gilt es zu beachten?
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Eine zentrale Meldestelle reicht nicht mehr aus
- Dies gilt für eigenständige Gesellschaften, ebenso wie für Konzerngesellschaften und unabhängig davon, ob bereits ein konzernweites Hinweisgebersystem besteht. Ein bereits bestehendes Hinweisgebersystem kann parallel betrieben werden.
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Erleichterungen für mittelgroße Tochter (-Gesellschaften)
- Bei 50 bis 249 Mitarbeitern kann ein gemeinsames Hinweisgebersystem genutzt werden. Dies gilt sowohl für die Entgegennahme von Meldungen ebenso wie für anschließende Untersuchungen).
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(Tochter)-Gesellschaften mit mehr als 250 Mitarbeitern
- Es ist keine Ressourcenteilung möglich. Die Einführung eines eigenen Hinweisgebersystems ist verpflichtend.
Hinweisgebersystem
Mit einem Hinweisgebersystem können Sie bewussten Falschmeldungen vorbeugen und innerhalb des Unternehmens für mehr Transparenz sorgen.