Häufig gestellte Fragen

Wie wird die Vertraulichkeit bei Hinweisgebersystemen gewährleistet?

Vertraulichkeit wird durch den Einsatz sicherer Technologien und die Beschränkung des Zugangs zu den gemeldeten Informationen sichergestellt. Nur autorisierte Personen haben Zugriff.

Was sind Vorteile eines internen Hinweisgebersystems für das Unternehmen?

Vorteile sind die frühzeitige Erkennung von Problemen, die Möglichkeit zur Korrektur von Fehlverhalten, der Schutz des Unternehmens vor rechtlichen Konsequenzen und die Stärkung des Ethos der Organisation.

Warum ist ein internes Hinweisgebersystem wichtig?

Ein internes Hinweisgebersystem fördert die Ethik, Transparenz und Compliance in Unternehmen, indem es Mitarbeitern eine sichere Möglichkeit bietet, Probleme zu melden, ohne Angst vor Repressalien zu haben. Es ermöglicht Mitarbeitern, Bedenken auszudrücken, bevor sie zu schwerwiegenden Problemen eskalieren.

Welche Arten von Verstößen können über ein internes Hinweisgebersystem gemeldet werden?

Mitarbeiter können Verstöße gegen Unternehmensrichtlinien, ethische Verstöße, Korruption, Diskriminierung, Betrug, Diebstahl und andere unethische Handlungen melden.

Was ist ein internes Hinweisgebersystem?

Ein internes Hinweisgebersystem ist eine interne Einrichtung in Unternehmen, die es Mitarbeitern ermöglicht, vertraulich Informationen über ethisches Fehlverhalten, Gesetzesverstöße oder andere Probleme innerhalb des Unternehmens zu melden.

Wer kann Hinweise auf Verstöße melden?

Das interne Meldesystem steht nicht nur Ihren Mitarbeitern zur Verfügung, sondern kann auch von Externen (Lieferanten, Vertretern etc.) genutzt werden.

Benötige ich ein Hinweisgeberystem?

Die Einführung eines Meldesystems ist für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sowie Behörden und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern verpflichtend. Wenngleich eine Übergangsfrist für kleine Unternehmen gilt, ist dies die Chance ein Hinweisgebersystem in Ihrem Unternehmen zu etablieren. Gehen Sie einen wichtigen Schritt in Richtung Compliance, sorgen Sie für Transparenz und fördern Sie eine positive Unternehmenskultur.

Warum sollte ich eine externe Ombudsperson beauftragen?

Vertraulichkeit und Schutz der Hinweisgeber steht an erster Stelle. Daher sollte die vom Unternehmen berufene Ombudsperson eine externe Anwältin bzw. ein Anwalt sein. Nur sie unterliegen einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht und verfügen über ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Was macht compentum anders?

Technische Expertise trifft auf IT-Recht. Die Einführung eines internen Hinweisgebersystems ist mit viel Umsetzungsaufwand und Kosten verbunden. Mitarbeiter müssen geschult und Kommunikationswege zur Verfügung gestellt werden. Unsere externe Lösung für einen internen Meldeweg nimmt Ihnen diese Arbeit ab.