Häufig gestellte Fragen
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Wie wird die Vertraulichkeit bei Hinweisgebersystemen gewährleistet? -
Was sind Vorteile eines internen Hinweisgebersystems für das Unternehmen? -
Warum ist ein internes Hinweisgebersystem wichtig? -
Welche Arten von Verstößen können über ein internes Hinweisgebersystem gemeldet werden? -
Was ist ein internes Hinweisgebersystem? -
Wer kann Hinweise auf Verstöße melden? -
Benötige ich ein Hinweisgeberystem? -
Warum sollte ich eine externe Ombudsperson beauftragen? -
Was macht compentum anders?
Vertraulichkeit wird durch den Einsatz sicherer Technologien und die Beschränkung des Zugangs zu den gemeldeten Informationen sichergestellt. Nur autorisierte Personen haben Zugriff.
Vorteile sind die frühzeitige Erkennung von Problemen, die Möglichkeit zur Korrektur von Fehlverhalten, der Schutz des Unternehmens vor rechtlichen Konsequenzen und die Stärkung des Ethos der Organisation.
Ein internes Hinweisgebersystem fördert die Ethik, Transparenz und Compliance in Unternehmen, indem es Mitarbeitern eine sichere Möglichkeit bietet, Probleme zu melden, ohne Angst vor Repressalien zu haben. Es ermöglicht Mitarbeitern, Bedenken auszudrücken, bevor sie zu schwerwiegenden Problemen eskalieren.
Mitarbeiter können Verstöße gegen Unternehmensrichtlinien, ethische Verstöße, Korruption, Diskriminierung, Betrug, Diebstahl und andere unethische Handlungen melden.
Ein internes Hinweisgebersystem ist eine interne Einrichtung in Unternehmen, die es Mitarbeitern ermöglicht, vertraulich Informationen über ethisches Fehlverhalten, Gesetzesverstöße oder andere Probleme innerhalb des Unternehmens zu melden.
Das interne Meldesystem steht nicht nur Ihren Mitarbeitern zur Verfügung, sondern kann auch von Externen (Lieferanten, Vertretern etc.) genutzt werden.
Die Einführung eines Meldesystems ist für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sowie Behörden und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern verpflichtend. Wenngleich eine Übergangsfrist für kleine Unternehmen gilt, ist dies die Chance ein Hinweisgebersystem in Ihrem Unternehmen zu etablieren. Gehen Sie einen wichtigen Schritt in Richtung Compliance, sorgen Sie für Transparenz und fördern Sie eine positive Unternehmenskultur.
Vertraulichkeit und Schutz der Hinweisgeber steht an erster Stelle. Daher sollte die vom Unternehmen berufene Ombudsperson eine externe Anwältin bzw. ein Anwalt sein. Nur sie unterliegen einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht und verfügen über ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Technische Expertise trifft auf IT-Recht. Die Einführung eines internen Hinweisgebersystems ist mit viel Umsetzungsaufwand und Kosten verbunden. Mitarbeiter müssen geschult und Kommunikationswege zur Verfügung gestellt werden. Unsere externe Lösung für einen internen Meldeweg nimmt Ihnen diese Arbeit ab.