Rechtsgrundlage

Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage sind Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber unzureichend vor Benachteiligungen geschützt. Mit der Einführung eines neuen Gesetzes, welches momentan noch als Referentenentwurf vorliegt, soll sich dies ändern.

Unternehmen vor Schäden bewahren und Optimierungspotenzial aufzeigen. Frühzeitig interne Hinweise auf Gesetzesverstöße und anderes Fehlverhalten zu erkennen ist enorm wichtig. Die Vergangenheit zeigt, dass Hinweise auf Missstände in Unternehmen ernst zu nehmen sind.

Als Baustein des Compliance Managements eignet sich ein Hinweisgebersystem besonders zur Sicherung der Unternehmensreputation und als zeitgemäßes Element des Personalmanagements.

Künftig werden Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen gesetzlich verpflichtet eine interne Meldestelle einzurichten um Hinweisgeber:innen (Whistleblower) zu schützen. Größere Unternehmen mit 250 Mitarbeiter:innen oder mehr Beschäftigten sind zur Einrichtung eines Meldekanals bereits seit Dezember 2021 dazu verpflichtet.

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Kleine und mittlere Unternehmen

Warum kleinere Unternehmen jetzt handeln sollten und wie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter von einem Hinweisgebersystem profitieren.

Große Unternehmen und Konzerne

Für größere Unternehmen ist die Einführung eines Hinweisgebersystems bereits verpflichtend. Erfahren Sie hier mehr.

Öffentlicher Sektor

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